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Kolpingsfamilie Eislingen

Erben

Rechtsanwalt Richard Hollnaicher gibt wertvolle Tipps.

(gf) In einer gut besuchten Veranstaltung im Kolpingheim Eislingen sprach Richard Hollnaicher darüber, was ein Erblasser beachten muss, dass sein letzter Wille klar zum Ausdruck kommt und durchgeführt werden kann. Rechtsanwalt Richard Hollnaicher ist langjähriges Mitglied der Kolpingsfamilie Eislingen. Damit hatte er bei seinem Vortrag ein echtes Heimspiel.

Wenn kein Testament geschrieben wurde tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Dieses Gesetz sieht zum Beispiel bei einer Familie mit zwei Kindern vor, dass beim Tod eines Ehegatten der überlebende Ehegatte die Hälfte und die beiden Kinder je ein Viertel des Vermögens erben. Durch einen Ehevertrag kann erreicht werden, dass der überlebende Ehegatte das ganze Vermögen erbt und die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Elternteils als Erben berücksichtigt werden. Die Kinder können aber nach dem Tod eines Elternteils ihren Pflichtteil aus dem Erbe verlangen. Sollte das Ehepaar kinderlos sein, also auch keine Enkel da sind, geht das Erbe in die andere Richtung, also nach oben zu den Eltern des Verstorbenen. Schon aus dieser Konstellation geht hervor, dass es sinnvoll ist, seinen Willen klar zu definieren und in einem Testament niederzulegen.

Richard Hollnaicher stellte uns verschiedene Testamentsformen vor. Unter „ordentliche Testamente“ fallen das eigenhändige, privat-schriftliche Testament, das handschriftlich geschrieben sein muss, und das „öffentliche Testament“ vor einem Notar, das durch mündliche Erklärung oder durch Übergabe einer Schrift angefertigt wird.

Ein gemeinschaftliches Testament kann durch Ehegatten handschriftlich oder vor einem Notar errichtet werden.

Ein handschriftles Testament und ein Testament das vor einem Notar errichtet wurde sind gleichwertig. Das handschriftliche Testament hat den Vorteil, dass keine Kosten anfallen und jederzeit neu geschrieben werden kann. Gibt man die Abschrift einer Person seines Vertrauens, ist sichergestellt, dass dieses zweite Testament im Todesfall abgegeben wird.

Jeder der ein Testament in Besitz hat, ist verpflichtet, es schnellstmöglich an das Nachlassgericht abzuliefern, sobald er weiss, dass der Erblasser gestorben ist.

Das notarielle Testament ist teuer. Es hat den Vorzug, dass es stets in besondere amtliche Verwahrung genommen wird. Zu beachten ist, dass bei jeder Änderung die hohen Gebühren wieder voll anfallen.

Ein weiterer Begriff im Vortrag war der Erbvertrag. Der Erbvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, während das Testament eine einseitige Willenserklärung ist. Im Gegensatz zum einseitigen Testament, das jederzeit widerruflich ist, kann der Erbvetrag nur unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden.

Das Vermächtnis: Vererben und vermachen sind zwei Paar Stiefel. Der Erbe tritt in die volle Vermögensstellung des Erblassers ein. Ein Vermächtnis ist hingegen die Zuwendung eines einzelnen Gegenstandes aus der Erbschaft.

Eine erbrechtliche Auflage liegt vor, wenn der Erblasser im Testament einen Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichtet, ohne einem anderen ein Recht auf die Leistung zuzuwenden (z.B. Grabpflege).

Da nicht nur Vermögen sondern auch Schulden vererbt werden, ist es möglich, das Erbe auszuschlagen. Die Ausschlagung ist die gegenüber dem Nachlassgericht abzugebende Erklärung des (vorläufigen) Erben, die Erbschaft nicht annehmen zu wollen. Die Ausschlagung muss innerhalb einer sechswöchigen Frist erklärt werden.

Erbverzicht: Durch Vertrag mit dem Erblasser können Verwandte sowie der Ehegatte auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten. Der Verzichtende ist von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wie wenn er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebte. Der Verzicht kann mit einer Abfindung der künftigen Erben verbunden werden und regelt dann die sogenannte vorweggenommene Erbfolge. Der Erbverzicht ist damit ein Mittel, das Familiengut zusammenzuhalten, vor allem dann, wenn es sich um einen gewerblichen Betrieb oder ein landwirtschaftliches Anwesen handelt.

Wozu braucht man einen Erbschein ? Der Erbschein ist ein Zeugnis des Nachlassgerichts, das die Erben benennt. Es ist der Erbenausweis, mit dem man sich z.B. gegenüber der Bank legitimiert , wenn man das Bankguthaben des Erblassers abheben will. Auch gegenüber dem Grundbuchamt weist man sein Erbrecht mit dem Erbschein nach.

Die Erbschaftssteuer ist ein weiterer Punkt, der zu diesem Thema gehört und erst in den vergangenen Tagen in der hohen Politik behandelt wurde. Das Ergebnis wurde in den Medien ausführlich dargestellt.

Schon in dieser kurzen Zusammenfassung ist ersichtlich wie vielseitig dieses Thema ist. Das kam auch in der Diskussion zum Ausdruck. Dabei war es wertvoll, dass unter den Zuhörern auch unser Kolpingmitglied Bodo Staudenmaier war. Er ist Angestellter in einer Bank und hat aus dieser Sicht mit Erbsachen zu tun. Er konnte durch seinen Beitrag die Diskussion bereichern. So konnten alle Fragen aus der Runde beantwortet werden.

Es ist nun einmal so, der Tod gehört zum Leben, und somit ist es sinnvoll, seinen Willen kundzutun so lange es noch möglich ist.